§1 Arbeit:
- Die ausgeführte Arbeit muss über einen anerkannten Status verfügen.
§2 Vertrag:
- Das Arbeitsverhältnis muss über einen beidseitigen unterschriebenen Vertrag definiert werden.
§3 Arbeitszeit:
- Es ist maximal 8 Stunden am Tag zu arbeiten. Jede Minute, die länger gearbeitet wird, muss entsprechend geltenden Gesetzes mit Geld- und/oder Freizeit entlohnt oder ausgeglichen werden.
- Ärzte dürfen im Rahmen Ihrer Tätigkeit 24 Stunden durchgehend arbeiten, müssen dann aber 12 Std. Freizeit machen.
- Die Pausen sind gesetzlich geregelt :
- Bei einer Arbeitszeit von 4 Std. Ist mind. 1 Std. Pause zu machen
- Bei einer Arbeitszeit von 8 Std. Ist mind. 2 Std. Pause zu machen
§4 Gehalt:
- Das Gehalt ist gemäß geschlossenen Vertrag zu entrichten. Jede Überstunde muss entsprechend geltendem Gesetzes zusätzlich vergütet werden. Das Gehalt darf einbehalten werden, wenn nachweislich die im vertraglich geschlossenen Tätigkeitsfelder des Arbeitnehmers durch diese verletzt wurden.
§5 Qualifiziertes Zeugnis:
- Jedem Arbeitnehmer steht ein qualifiziertes Zeugnis zu, welches die Arbeit schriftlich aufführt.
§6 Urlaub:
- Wer sich in einem Beschäftigungsverhältnis - ferner Arbeitsverhältnis - befindet, hat einen Anspruch auf Urlaub. Der bewilligte Urlaub darf durch den Vorgesetzten nicht unterbrochen werden, außer der Arbeitnehmer willigt in Textform zu. Urlaube, die am Ende des Jahres nicht beansprucht worden sind, sind in Geldform zu entrichten.
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Tage.
§7 Kündigung:
- Das Arbeitsverhältnis darf, sofern nicht länger als 2 Wochen bestehen, nicht ohne Grund aufgelöst werden. Einer Kündigung ohne erkennbaren Grund und/oder nach 3 nachfolgender Abmahnung ist nicht zulässig. Eine Kündigung kann zwar mündlich erfolgen, jedoch bedarf es schriftlicher Nachweise.
Die Kündigungsfrist und -arten sind nachfolgend definiert:
- Fristgerechte Kündigung 14 Tage vor Ende des neuen Kalendermonats.
- Fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung.
- Außerordentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Ende des nächsten Kalendermonats und 1 Monat vor dem gewünschten Beendigungszeitraum.
- Verhaltensbedingte Kündigung sofort, auch nach §9.
- Personenbezogene Kündigung 14 Tage vor Ende des neuen Kalendermonats.
- Die Arten sind nachfolgend definiert:
- Fristgerechte Kündigung sind Kündigungen, die unter der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen wurden.
- Fristlose Kündigung sind Kündigungen, die unter der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben mit sofortiger Wirkung beendet wurden.
- Außerordentliche Kündigung sind Kündigungen, die nur unter Nennung wichtiger und nachvollziehbarer Gründe ausgesprochen wurden.
- Verhaltensbedingte Kündigung sind Kündigungen, die einer vorherigen Abmahnung folgen und begründet werden, weil sich ein Vertragspartner schädigend gegenüber dem anderen Vertragspartner gezeigt hat.
- Personenbezogene Kündigung sind Kündigungen, die nach bereits erfolgten ausgesprochenen Abmahnungen mit dem Grund, dass die Person für den Beruf nicht länger geeignet ist, ausgesprochen wurde.
§8 Krankheit:
- Wer vor - während - nach der Arbeit erkrankt und daher seiner Tätigkeit im Berufsleben nicht nachgehen kann, muss dies durch einen Arzt attestieren lassen.
§9 Abmahnung:
- Eine Abmahnung kann mündlich und schriftlich erfolgen. Kündigungen, die auf vorhergegangene Abmahnungen beruhen, müssen schriftlich nach §7 Kündigung nachgewiesen werden.
§10 Gehaltskürzung:
- Einer Gehaltskürzung bedarf es immer vorhergegangene Abmahnungen, die zur Besserung dienen. Die Kürzung des Gehaltes ohne Grund und/oder Abmahnung ist nicht zulässig. Man darf niemanden das Gehalt kürzen, um einem anderen Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung zu ermöglichen.
§11 Versicherung:
- Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zu versichern.
§12 Arbeits- und Wegeunfall:
- Unfälle und Verletzungen, die vor - während - nach der Arbeit passieren und auf dem direkten Weg erfolgen, werden von der nach §11 abgeschlossenen Versicherung abgedeckt.
§13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiten des Arbeitgebers und/oder -nehmers wird wie folgt definiert:
- Fristgerechte (Ordentliche) Kündigung
- Fristlose (Außerordentliche) Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund (Aufhebung)
- Jede Kündigung hat ihre Voraussetzung zur Wirksamkeit nach §7.
§14 Gewaltfreie Arbeit:
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, seinen Mitarbeiter bei der Arbeit keine Schäden zuzufügen. Die Sicherheit und Wahrung der körperlichen Unversehrtheit ist jederzeit zu beachten.
§15 Streiken:
- Es ist jedem Arbeitnehmer gestattet, zur Erhöhung seines Gehalts zu streiken. Es ist darauf zu achten, dass die Sicherheit der allgemeinen Bevölkerung weiterhin bestehen bleibt. Streiken durch Gewalt wird durch das PD und/oder dem SD aufgelöst.
- Während eines Streiks kann der Arbeitgeber jederzeit die streikende Arbeitnehmer das Gehalt verweigern.
© State Of Obsidian Rose | Stand: 11.07.2025