§1 Bestechung:
- Die Annahme von Geldern, oder anderen Gütern, welche nicht zur Erfüllung der vorgesehenen Arbeitsaufgaben der Beamten dient, wird als Bestechung angesehen und zusätzlich zu einem Disziplinarverfahren mit einem Bußgeld und Haft belegt
§2 Unterschlagung von Beweismitteln:
- Das Unterschlagen von Beweismitteln als Beamter des Staates wird neben einem Disziplinarverfahren mit einem Bußgeld und Haft belegt.
§3 Fälschung von Beweismitteln:
- Das Fälschen von Beweismitteln durch einen Beamten wird neben einem Disziplinarverfahren mit einem Bußgeld und Haft belegt.
§4 Missbrauch des Beamtenstatus:
- Wer seine Position als Beamter missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen oder andere Personen niederzumachen, hat mit einem Disziplinarverfahren und einem Bußgeld zu rechnen.
§5 Weitergabe staatlicher Ausrüstung:
- Die Weitergabe staatlicher Ausrüstung an Zivilisten ist verboten und wird mit einem Disziplinarverfahren und einem Bußgeld geahndet.
§6 Weitergabe vertraulicher Informationen:
- Wer vertrauliche Informationen an Außenstehenden weitergibt, welche ihm im Rahmen seines Dienstes zugänglich gemacht wurden, erhält ein Disziplinarverfahren und wird mit einem Bußgeld geahndet.
§7 Missbrauch von Sondersignalen:
- Die Sondersignale, welche dem PD, dem SD, dem FD, dem MD und dem Abschlepp-/Pannendienst, im Rahmen des Dienstes zur Verfügung gestellt werden, müssen von der eigenen Leitstelle freigegeben werden und können eigenständig nur in Strafverfolgungen oder zur Absicherung eingeschaltet werden. Verstöße werden mit einem Disziplinarverfahren und einem Bußgeld belegt.
§8 Falschaussage:
- Die Beamten des Staates sind dazu verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Jeder Verstoß wird mit einem Disziplinarverfahren und einem Bußgeld belegt.
§9 Nutzung staatlich gestellter Ausrüstung:
- Im Rahmen der Anstellung bei dem DoJ,PD,SD,MD,DSIS und dem FD werden den Beamten Ausrüstung, beispielsweise Dienstfahrzeuge, gestellt. Wenn er diese für Zwecke nutzt, welche nicht der Ausübung der Anstellung dienen, wird mit Bußgeld bis hin zu Haft bestraft.
§10 Anbau von medizinischem Marihuana:
- Sanitäter des LSMD , welche eine spezielle Zusatzausbildung abgeschlossen haben, können vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung zum Anbau und der Herstellung beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung gestattet dann dem Sanitäter des LSMD verbotene Substanzen/Drogen anzubauen und zu medizinischen Zwecken auszuhändigen. Der Handel ist Ihnen trotzdem versagt.
§11 Hausdurchsuchungen:
- Eine Hausdurchsuchung stellt nach §21 StGB einen Hausfriedensbruch dar, weshalb dafür immer ein vom Richter ausgestellter Durchsuchungsbefehl vorliegen muss. Ein Durchsuchungsbefehl ist nur dann nicht nötig, wenn Gefahr in Verzug ist. Zuwiderhandlungen werden mit einem Disziplinarverfahren und einem Bußgeld geahndet.
§12 Lizenzen:
- Jeder Beamte ist dazu verpflichtet, die für seinen Dienst notwendigen Lizenzen zu jedem Zeitpunkt bei sich zu führen. Dazu zählen unter anderem auch der Führerschein, Dienstausweis, sowie Waffenschein.
§13 Auskunft über Dienstnummer:
- Jeder Beamte ist dazu verpflichtet, seine Dienstnummer auf Anfrage gegenüber Dritten preiszugeben.
§14 Waffengenehmigung:
- Die Beamten des DoJ, PD und SD sind von §6 WaffG in Hinsicht auf das Langwaffen Verbot befreit.
§15 Zivile Befugnisse:
- Jeder Beamte des DoJ, PD und SD ist dazu befugt auch außerhalb des Dienstes bei Straftaten einzugreifen und Maßnahmen zu ergreifen. Sollte allerdings ein anderer Beamter im Dienst sein, so greift weiterhin der §6 SVVO.
§16 Vereidigung:
- Jeder Mitarbeiter des DoJ, des PD, des SD sowie des FD sind von Dienstwegen vereidigt.
§17 Gehaltskürzungen:
- Bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen gegen das BBG und/oder den internen Verhaltensregeln ist es der Leitung überlassen, ob eine Gehaltskürzung verhängt wird. Allerdings darf die Gehaltskürzung nicht in einem Gehalt von unter 50$ resultieren.
§18 Weisungsbefugnis an Unfallstellen:
- An Unfallstellen gehört die Rettung von Menschenleben zur höchsten Priorität. Daher wird dem FD und dem MD die Weisungsbefugnis an Unfallstellen zugesprochen. Diese können dann mittels dem PD und dem SD Ihre Weisungen auch unter Zwang ausführen lassen.
§19 Aktenpflicht:
- Beamte der Judikative, Legislative und Exekutive sind verpflichtet, eine strukturierte Aktenführung zu halten über die Tätigkeiten der Einsätze und deren Arbeit.
§20 Dienstliche Informationen:
- Die dienstliche Information, welche intern an die Mitarbeiter weitergegeben wurde, ist, sofern nicht in Konflikt mit dem Gesetz, ergänzend anzusehen.
§21 Zugehörigkeit Judikative und Exekutive:
- Nachfolgend definiert sind jene Behörden, welche der Gruppe der Legislative, Judikative und Exekutive zuzuordnen sind:
- Department of Justice ⇨ Judikative
- Police Department ⇨ Exekutive
- Sheriff Department ⇨ Exekutive
§22 Verpflichtung von Dienstkleidung
- Alle Mitarbeite des :
- LSPD, LSMD, DOJ sowie DSIS sind verpflichtet, während Ihre Arbeitszeit vorgegebene Dienstkleidung zu tragen.
© State Of Obsidian Rose | Stand: 11.07.2025