§1 Jagdschein:
- Um die Jagd auf Jagd freigegebene Wildtiere auszuüben, ist eine Jagdlizenz beim DSIS zu beantragen. Das Jagen ohne Jagdschein stellt den Tatbestand der Wilderei dar und wird mit Bußgeld bis hin zu Haft bestraft.
§2 Jagdgewehr:
- Da eine Jagd üblicherweise eine Waffe benötigt, um das Tier aus der Distanz zu erlegen, ist man mit dem Jagdschein dazu berechtigt, ein entsprechendes Jagdgewehr zu erwerben und zu besitzen. Das Tragen von Jagdgewehren außerhalb des Jagdgebietes, sowie das Besitzen eines Jagdgewehres ohne Jagdschein wird mit Bußgeld bis hin zu Haft bestraft.
- Als Jagdgewehre zählen dazu : …
§3 Ein-Schuss-Regel:
- Um einem Tier möglichst wenig Qualen anzutun und ein Tier möglichst angstfrei zu erlegen, ist es nur gestattet, einen Schuss auf ein Tier abzugeben. Sollte der Schuss verfehlen, darf kein weiterer Schuss auf dieses Tier abgegeben werden. Sollte der Schuss das Tier nicht töten, so muss es aus eigener Kraft sterben und darf nicht durch eine Waffe getötet werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bis hin zu Haft bestraft.
§4 Sportfischen:
- Um den Sport des Fischens auszuüben, ist ein Sportfischerschein nötig, der von DSIS vergeben wird. Mit dem Sportfischerschein ist es gestattet, unter §7 erlaubte Fische aus dem Meer zu fangen. Zur Abdeckung des Eigenbedarfs dürfen zwei Fische besessen und fachgerecht getötet werden. Alle weiteren Fische müssen zurück in die Freiheit gelassen werden.
§5 Gewerbliche Fischerei:
- Um gewerblich Fische aus dem Meer zu fangen und diese auch zu verkaufen, ist ein gewerblicher Fischereischein notwendig, der bei DSIS beantragt werden kann. Nur mittels diesem ist es gestattet, größere Mengen Fisch zu fischen und zu verkaufen. Verstöße sind mit Bußgeld bis hin zu Haft bestraft.
- Die Art und die Menge der zu fangenden Fische wird von der DSIS vorgeschrieben und müssen sich von dieser besorgt werden.
§6 Wildfischen:
- Wer Fische ohne Fischereischein dem Meer entnimmt, wird mit Bußgeld bis hin zu Haft bestraft.
§7 Fischen verbotener Arten:
- Vom Artenschutz betroffene Fische dürfen unter keinen Umständen geangelt und getötet werden. Ein Verstoß gegen das Angeln von geschützten Fischen wird mit einem Bußgeld bis hin zu Haft bestraft. Unter dem Artenschutz fallen folgende Fische:
- Haie alle Art
- Schildkröten
- Rochen
- Wale
- Schwertwal
- Delphine
- Quallen
§8 Töten aus Not
- Das Töten von Tieren aus eigenem Schutz ist erlaubt, solange der Tatbestand nachweisbar ist. Bei einer Tötung muss das PD/SD hinzugezogen werden.
§9 Erlaubt Menge zu jagende Tiere
- Hier ist die gesetzliche Menge zu jagenden Tiere pro Tag. Eine überschreitung der Anzahl führt zu Bußgeld bis hinzu Haft.
© State Of Obsidian Rose | Stand: 11.07.2025