§1 Führungslizenzen:
- Zum Führen von Luft- oder Wasserfahrzeugen ist ein jeweiliger Führerschein erforderlich. Folgende Führerscheine werden benötigt:
- Zum Führen eines Luftfahrzeuges ist ein Schein der Klasse HL und/oder der Klasse MF erforderlich.
- Zum Führen eines Wasserfahrzeuges ist ein Schein der Klasse BT erforderlich.
§2 Mindestflughöhe:
- Für Luftfahrzeuge gilt eine Mindestflughöhe von 1000 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften und 500 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften oberhalb des Meeresspiegels. Ausnahmen bestehen für die Einsatzkräfte des DoJ, PD, SD, DMV, MD und des FD innerhalb von Einsatzlagen. Verstöße werden mit einem Ordnungsgeld belegt.
§3 Landung innerhalb geschlossener Ortschaften:
- Landung von Luftfahrzeugen ist nur außerhalb geschlossener Ortschaften genehmigungsfrei gestattet. Für Landungen innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Sondergenehmigung durch die PD ooder SD Leitstelle zu beantragen. Beantragt werden können diese für den Fall, über einen Notruf bei der PD oder SD Leitstelle. Verstöße werden mit Ordnungsgeld belegt.
§4 Transport von Wasserfahrzeugen:
- Der Transport von Wasserfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist nur mittels dafür vorgesehenen Anhänger gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld belegt.
§5 Wassern von Wasserfahrzeugen:
- Wasserfahrzeuge dürfen nur an verkehrsberuhigten Stellen ins Wasser gelassen werden. Die Transportfahrzeuge müssen dann auf einen ausgewiesenen Parkplatz in der Nähe oder am Straßenrand, solange es keine Behinderung des Verkehrs darstellt, abgestellt werden.
© State Of Obsidian Rose | Stand: 11.07.2025