§1 Vertrauensgrundsatz:
- Alle Verkehrsteilnehmer haben sich mit vernünftigem Menschenverstand im Straßenverkehr zu bewegen. Kein Verkehrsteilnehmer soll zu irgendeinem Moment einer Gefahr ausgesetzt werden.
§2 Fahrlicht bei Dämmerung:
- Um die in §1 genannte Sicherheit zu gewährleisten, ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet mit Eintritt der Dämmerung durch das Abblendlicht für ausreichend Licht zu sorgen. Das Licht muss so hell sein, dass man Hindernisse auch in der Dämmerung oder der Nacht erkennen kann und von anderen Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkannt wird.
§3 Blendung im Straßenverkehr:
- Sollte ein Fahrzeug eine Lichtanlage mit so großer Leistung besitzen, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden können, so stellt dieses Fahrzeug eine Gefahr für den Straßenverkehr dar und wird mit einem Ordnungsgeld gemahnt.
- Das Fahren in Ortschaften mit Fernlicht ist strengsten verboten.
§4 Rechtsfahrgebot:
- Innerhalb des Staates gilt auf jeder Straße und jedem Weg das Rechtsfahrgebot.
§5 Behinderung des Straßenverkehrs:
- Wer durch seine Handlungen den Fluss des Straßenverkehrs behindert wird mit einem Ordnungsgeld belegt.
§6 Kennzeichnung von Gefahrenstellen:
- Der Einsatz von Warnzeichen, dies betrifft die Hupe sowie sonstige Kennleuchten, sind nur dann erlaubt, wenn vor einer aktiven Gefahr gewarnt werden muss.
§7 Fahrerlaubnis:
- Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Diese Fahrerlaubnis ist in acht Klassen eingeteilt:
- Zum Bewegen eines Fahrzeuges mit zwei Rädern ist ein Führerschein der Klasse A notwendig.
- Zum Bewegen eines Personenkraftfahrzeuges ist ein Führerschein der Klasse B notwendig.
- Zum Bewegen eines Lastkraftfahrzeuges ist einer Erlaubnis der Klasse C notwendig.
- Zum Bewegen eines privaten/gewerblich Busses ist eine Erlaubnis der Klasse D notwendig.
- Zum Befördern von mehr als 4 Personen ist eine Erlaubnis der Klasse P (Personenbeförderungsschein) notwendig.
- wenn tatsächlich mehr als vier Personen in einem Fahrzeug transportiert werden (unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze)
- wenn Personen im Rahmen eines Unternehmens/gewerblich transportiert werden
- Zum Bewegen eines Helikopters ist eine Erlaubnis der Klasse HL notwendig
- Zum Bewegen eines motorisierten Flugzeuges ist eine Erlaubnis der Klasse MF notwendig.
- Zum Bewegen eines motorisierten Boot ist eine Erlaubnis der Klasse BT notwendig.
- 2. Gewisse Führerscheine unterliegen einer befristeten Dauer :
- Klasse C = 5 Monaten
- Klasse D = 5 Monaten
- Klasse P = 5 Monaten
- Klasse HL = 5 Monaten
- Klasse MF = 5 Monaten
§8 Zulassung von Fahrzeugen:
- Fahrzeuge, die als Motorisierte Kraftfahrzeuge deklariert sind, benötigen eine amtliche Zulassung durch das Department of Motor Vehicle - DMV.
- Als Motorisiertes Kraftfahrzeug wird Folgendes deklariert:
- PKW
- Transporter
- LKW
- Bus
- Motorrad
- Motorroller
- Traktor
- Helikopter
- Flugzeug
§9 Ablenkung und Konzentration im Fahrzeug:
- Die Konzentration beim Bewegen eines Fahrzeuges gilt einzig und allein dem Straßenverkehr. Wer sich durch multimediale Geräte ablenken lässt, richtet seine Konzentration nicht auf den Verkehr und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Ausgenommen von diesem Paragrafen sind Freisprecheinrichtungen und Funk Konversationen von Einsatzkräften.
§10 Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges & TÜV:
- Um ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen, muss dieses Verkehrssicher sein. Zu dieser Verkehrssicherheit gehören funktionierende Lichtanlagen, Hupe, Reifen und Ganze Scheiben sowie auch keine hängenden/ fehlenden Blechteile.
- Fahrzeuge ohne gültigen TÜV dürfen nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.
- Die Allgemeingültigkeit des TÜVs beträgt für jedes Fahrzeug 1 Monat.
- Bei Neukauf eines fabrikneuen Fahrzeuges ist der TÜV erst ab dem 2. Monat nötig.
§11 Sonderfahrzeuge:
- Das Führen von genehmigungspflichtigen Sonderfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist ohne gültiger Ausnahmegenehmigung verboten. Unter diesen genehmigungspflichtigen Sonderfahrzeugen fallen:
- Kart.
- Fahrzeuge, welche für den Rennsport gedacht sind.
- Fahrzeuge, die nicht dem §11 StVO entsprechen.
- Fahrzeuge, die durch Sondersignale und/oder -lackierungen kenntlich gemacht sind.
(Rettungsdienst, Polizei, Abschlepp-/Pannendienst, usw.)
§12 Beeinträchtigung im Straßenverkehr:
- Das Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr bedarf höchster Konzentration. Durch die Einnahme von Bewusstseins beeinträchtigenden Stoffen ist diese Konzentration nicht mehr zu gewährleisten und führt daher zu einer Fahrunfähigkeit. Das Führen eines Fahrzeuges in der Fahrunfähigkeit wird mit einem Bußgeld oder auch mit Haft bestraft.
§13 Straßenrennen:
- Das Teilnehmen an einem nicht genehmigten Straßenrennen wird mit einem Bußgeld belegt, bis hin zu einer Haftstrafe.
§14 Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Im Straßenverkehr müssen zur Wahrung der Sicherheit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden. Diese belaufen sich auf:
- Innerorts: 80 km/h
- Außerorts: 120 km/h
- Highway: 250 km/h
- Die Überschreitung der Geschwindigkeit im Bereich von:
wird mit einem Ordnungsgeld belegt.
3. Die Überschreitung der Geschwindigkeit im Bereich von:
- 51-75 km/h
- 76-100 km/h
- von mehr als 100 km/h
werden mit einem Bußgeld bis hin zu einer Haftstrafe belegt.
Des Weiteren fallen Sanktionen gegenüber dem Fahrer an wie Punkte in der Fahrerkartei bis hin zum Führerscheinentzug
§15 Unfallstellen:
- Wer sich von einer Unfallstelle unerlaubt entfernt begeht eine Vergehen und wird mit einem Bußgeld bis hin zu einer Haftstrafe belegt. Jeder Unfallbeteiligte muss den Schaden dokumentieren und dem anderen Unfallbeteiligten seine Personendaten übermitteln, damit eine Schadensregulierung stattfinden kann.
- Unbeteiligte Personen die einen Unfall erkennen, haben diese Stelle zu sichern, den Notruf abzusetzen und bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Unfallort zu verbleiben.
- Alle Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr müssen beim LSPD/SD gemeldet werden.
§16 Sondersignale:
- Einem Fahrzeug, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, ist der Weg freizumachen, damit dieser zu seinem Einsatz fahren kann. Geschieht dies nicht, ist ein Ordnungsgeld zu verhängen.
§17 Überfahren des durchgezogenen Mittelstreifen:
- Das Überfahren des durchgezogenen Mittelstreifens, welcher beide Fahrtrichtungen der Hauptstraßen und Schnellstraße trennt, ist verboten und wird mit einem Ordnungsgeld geahndet.
§18 Halten auf dem Highway:
- Das Halten auf dem Highway ist aufgrund des hohen Gefahrenpotentials verboten und wird mit einem Ordnungsgeld geahndet. Zum Halten bei Notfällen auf Highways ist der Grün-/Standstreifen zu verwenden.
§19 Fahren abseits befestigter Straßen:
- Das Fahren abseits gekennzeichneten Straßen stellt ein hohes Gefahrenpotential dar, weshalb es mit einem Ordnungsgeld belegt wird.
- Ausgenommen sind Fahrzeuge die dem Gelände entsprechend ausgestattet/gebaut sind.
(Geländewagen, SUV, Landmaschinen, etc.)
§20 Haltegenehmigung zur Ausübung des Dienstes:
- Den Mitarbeitern der nachgeführten Berufsfelder, sind dazu berechtigt auf der Straße, zur Erfüllung der Ihnen aufgetragenen Tätigkeit, für die Dauer Ihrer Tätigkeit zu halten. Alle anderen, welche länger als 5 Minuten halten oder parken, werden mit einem Ordnungsgeld belegt.
- Polizei / Sheriff
- Rettungsdienst
- Automobilclub Los Santos
- Müllabfuhr
- Post- / Paketdienst
- Taxi / Busunternehmen
§21 Freihalten von Rettungswegen:
- Rettungswege sind zu jedem Zeitpunkt freizuhalten. Für nicht mutwillige Sachschäden tragen Rettungskräfte keine Verantwortung.
§22 Parkverbotszonen:
- Das Halten ist an/in:
- Einfahrten von Notfall Centern/Services wie Krankenhäuser, LSPD, ACLS oder der Feuerwehr verboten.
- Das Parken ist an/in:
- Kreuzungen sowie Ampeln und Fußgängerüberwegen verboten. Erst ab einen Abstand von ca. 2 PKW Längen ist es erlaubt.
- Rot sowie Gelb gezeichneten Bordsteinkanten verboten.
- Auf Grünflächen verboten.
- Einfahrten von Notfall Centern/Services wie Krankenhäuser,LSPD oder der Feuerwehr verboten.
- Das Parken an jeglichen Parkuhren ist erlaubt.
- Aber nur ein Fahrzeug pro Parkuhr
- die Parkdauer an einer Parkuhr beträgt 1 Stunde
- Eine Parkuhr überstimmt das gesetz der Bordsteinkanten
§23 Vorrang an Fußgängerüberwegen:
- Die Fußgängerüberwege gelten dem sicheren Überqueren der Straße, somit ist dort Fußgängern der Vortritt zu gewähren.
§24 Mitführungspflicht von Sicherungsmitteln:
- Es gelten nachfolgend aufgelistete Gegenstände unter einer sogenannten Mitführungspflicht in Fahrzeugen aller Art.
- Warndreieck
- Warnweste
- Verbandskasten
§25 Rechts vor Links:
- An allen Kreuzung sowie Ampeln gilt das Rechts vor Links Gebot.
- Ausnahmen hierfür sind, wo Stoppschilder stehen.
§26 Halten und Parken
- Halten bedeutet:
- wenn der Motor des Fahrzeuges an ist
- das Fahrzeug nicht länger als 5 Minuten an derselben Position steht
- und der Fahrer das Fahrzeug nicht unmittelbar verlässt
- Parken bedeutet:
- wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt
- der Motor des Fahrzeuges abgestellt ist
- und das Fahrzeug länger als 5 Minuten an derselben Position steht
§27 Alkohol und Drogen
- Das Führen eines Fahrzeuges unter alkoholischen Einfluss ist verboten.
- Der Alkoholpegel um ein Fahrzeug bedenkenlos zu führen, ohne dabei eine Straftat zu begehen, beträgt 0,5% Promille
- Das Führen eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss ist verboten
§28 Probezeit des Führerscheins
- Die Probezeit eines Fahranfängers beträgt nach Erhalt des Führerscheins 1 Woche à 7 Werktage.
- Bei Sachschäden, Unfälle, Straftaten oder sogar Personenschäden während der Probezeit, wird dem Fahranfänger der Führerschein wieder entzogen und gelöscht.
§29 Fahrradfahrer und Fußgänger
- Das Fahrrad fahren auf Fußgängerwegen ist verboten.
- Für Fahrradfahrer gilt das Rechtsfahrgebot auf öffentlichen Straßen
- Fahrradfahrer sind dazu verpflichtet angebrachte Lichtanlagen an Ihren Fahrrädern zu haben.
- Fußgänger müssen die Fußgängerwege benutzen sowie Zebrastreifen.
§30 Verpflichtung einer KFZ Versicherung (KFZV)
- Jeder Bürger ist verpflichtet ein KFZV für sein Fahrzeug zu besitzen.
- Fahrzeuge ohne KFZV dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
§31 Überholen
- Das Überholen von Rechts ist verboten.
- Innerhalb von Ortschaften ist das überholen verboten.
- Außer es liegt eine Verkehrsbehinderung vor und es kann sichergestellt werden das niemand gefährdet wird.
§32 StVO Punkte
- Ab 14 Punkte wird amtlich der Führerschein auf unbestimmte Zeit entzogen, bis die Punkte auf 0 fallen.
- Punkte können auch durch ein Abbau Seminar beim ACLS abgebaut werden.
§33 Schilder & Ampeln
- An jedem Stop Schild sowie an der Fahrbahnmarkierung “STOP” muss man mind. 3 Sekunden halten und Vorfahrt gewähren.
- Ampeln sind durch das Recht vor Links Gebot außer Kraft gesetzt, dennoch zählt an jeder Kreuzung Rechts vor Links.
© State Of Obsidian Rose | Stand 03.10.2025