§1 Tragen einer legalen Waffe:
Das Tragen einer legalen Waffe ist nur mit Besitz eines gültigen Waffenscheins gestattet.
§2 Hantieren mit Waffen:
Das öffentliche Vorzeigen von Waffen ohne triftigen Grund ist verboten und wird mit Bußgeld belegt.
§3 Schussabgabe mittels einer Waffe:
Schüsse dürfen nur zur Notwehr und verhältnismäßig abgegeben werden.
Auf eigenem Grundbesitz sind Schussabgaben erlaubt, sofern niemand zu Schaden kommt und das Geschoss das befriedete Grundstück nicht verlässt.
§4 Illegale Waffen:
Folgende Waffen gelten als illegal und sind verboten:
§5 Illegale Munition:
Munition für illegale Waffen ist ebenfalls verboten und strafbar.
§6 Handel mit Waffen:
Der Handel mit illegalen Waffen ist strikt verboten.
Ohne gültige Handelsgenehmigung ist auch der Handel mit legalen Waffen verboten.
§7 Transport von Waffen:
Waffen sind ungeladen, gesichert und in stabilen Behältern getrennt von Munition zu transportieren.
Private Waffen dürfen im Handschuhfach oder Kofferraum transportiert werden.
Verstöße werden sanktioniert.
§8 Beantragung der Waffenscheine:
Die Beantragung der Waffenscheine der Klassen A1 und A2 erfolgt über das LSPD in Zusammenarbeit mit dem Medical Department (Aldore MD).
Voraussetzungen:
§9 Beantragung Jagdschein:
Der Jagdschein wird ebenfalls über den LSPD in Zusammenarbeit mit dem MD beantragt. Voraussetzungen sind gültiger Waffenschein Klasse A2, Mindestalter 21 Jahre und keine Straftaten im letzten Monat.
© State Of Obsidian Rose Stand 29.11.2025